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   BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75   

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https://dejure.org/1977,80
BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75 (https://dejure.org/1977,80)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1977 - 1 BvL 17/75 (https://dejure.org/1977,80)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 (https://dejure.org/1977,80)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 283
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen kann (vgl BVerfGE 9, 20 (32); 27, 220 (230)).

    Allerdings gilt dies nur mit Einschränkungen; der Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie darf nur in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führen, während stärkere Belastungen ganzer Gruppen das Maß des verfassungsrechtlich Zulässigen auch überschreiten können (vgl BVerfGE 27, 220 (230)).

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Regelungen, die innerhalb eines vergleichbaren Personenkreises einzelne Gruppen bevorzugen oder benachteiligen, müssen für eine an der Gerechtigkeit orientierte Betrachtungsweise den geregelten Lebensverhältnissen entsprechen und durch vernünftige, sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl BVerfGE 38, 187 (197) mwN; 39, 316 (326f)).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß bei einer verfassungsrechtlichen Prüfung nach Art. 3 Abs. 1 GG das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) zu berücksichtigen sei, wenn die in Frage stehende Regelung staatliche Leistungen zum Zwecke der sozialen Sicherung bestimmter Personen betrifft (vgl BVerfGE 38, 187 (197); 39, 316 (326f)).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Regelungen, die innerhalb eines vergleichbaren Personenkreises einzelne Gruppen bevorzugen oder benachteiligen, müssen für eine an der Gerechtigkeit orientierte Betrachtungsweise den geregelten Lebensverhältnissen entsprechen und durch vernünftige, sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl BVerfGE 38, 187 (197) mwN; 39, 316 (326f)).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß bei einer verfassungsrechtlichen Prüfung nach Art. 3 Abs. 1 GG das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) zu berücksichtigen sei, wenn die in Frage stehende Regelung staatliche Leistungen zum Zwecke der sozialen Sicherung bestimmter Personen betrifft (vgl BVerfGE 38, 187 (197); 39, 316 (326f)).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Im vorliegenden Fall ist es zwar unverkennbar, daß durch die vorgelegte Norm größere Gruppen benachteiligt werden, aber ihre Ungleichbehandlung ist weder dauerhaft noch sehr erheblich; zudem muß auch berücksichtigt werden, daß eine Verpflichtung des Gesetzgebers, schon bei Überleitungsvorschriften im Interesse sozialer Gerechtigkeit überall strikte Gleichförmigkeit zu wahren, die allgemeine Einführung sozialer Leistungsverbesserungen zeitlich erheblich verschieben müßte - ein Ergebnis, daß gewiß sozialer Gerechtigkeit nicht entsprechen würde (vgl BVerfGE 40, 121 (140)).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Diesem Gesichtspunkt kann insbesondere als Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung bei der Regelung von Massenerscheinungen eine besondere Bedeutung zukommen (vgl BVerfGE 21, 209 (217f); 25, 101 (109); 37, 1 (31)).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Diesem Gesichtspunkt kann insbesondere als Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung bei der Regelung von Massenerscheinungen eine besondere Bedeutung zukommen (vgl BVerfGE 21, 209 (217f); 25, 101 (109); 37, 1 (31)).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen kann (vgl BVerfGE 9, 20 (32); 27, 220 (230)).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
    Diesem Gesichtspunkt kann insbesondere als Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung bei der Regelung von Massenerscheinungen eine besondere Bedeutung zukommen (vgl BVerfGE 21, 209 (217f); 25, 101 (109); 37, 1 (31)).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Sofern die Belastung gering ist, können Gründe der Praktikabilität jedoch auch die Benachteiligung größerer Gruppen rechtfertigen (vgl. BVerfGE 44, 283 (288)).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Dabei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Rahmen von Übergangsvorschriften umso größer, je geringfügiger die Ungleichheit nach Dauer oder Höhe ist (vgl. BVerfG 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 44, 283; 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - zu C IV 3 b aa der Gründe, BVerfGE 107, 218) .
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Praktischen Erfordernissen der Verwaltung kann Bedeutung bei der Rechtfertigung gesetzgeberischer Entscheidungen zukommen (vgl. BVerfGE 44, 283 [288]; - 103, 225 [235]).
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